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   OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08, 3 Ss 64/2008   

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https://dejure.org/2008,24376
OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08, 3 Ss 64/2008 (https://dejure.org/2008,24376)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 3 Ss 64/08, 3 Ss 64/2008 (https://dejure.org/2008,24376)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 3 Ss 64/08, 3 Ss 64/2008 (https://dejure.org/2008,24376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beleidigungstatbestand: Titulierung eines Polizeibeamten als "komischer Vogel"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Zwar hat das Landgericht seiner Wertung insoweit zutreffend vorangestellt, dass die in Rede stehenden Äußerungen, vom Wortlaut ausgehend, nach ihrem objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände auszulegen sind und dass für die Annahme einer Beleidigung weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen maßgeblich ist, sondern wie ein unbefangener verständiger Dritter diese verstehen musste (vgl. z.B. BGHSt 19, 235/237; BayObLGSt 2004, 46/48; BayObLG NJW 2005, 1291 und Senatsurteil vom 24.10.2006 - 3 Ss 86/2006; ferner Schönke/Schröder-Lenckner StGB 27. Aufl. § 185 Rn. 8 und Fischer StGB 55. Aufl. § 185 Rn. 8).

    Denn ein Angriff gegen die Menschenwürde liegt erst dann vor, wenn dieser gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist und ihm den Wert abspricht (BGH NStZ 1981, 258; BayObLGSt 2002, 24/30; 2004, 46/50).

    Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik gerade in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272/283 f.; BayObLGSt 2002, 24/31; 2004, 46/50 f.).

  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Denn ein Angriff gegen die Menschenwürde liegt erst dann vor, wenn dieser gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist und ihm den Wert abspricht (BGH NStZ 1981, 258; BayObLGSt 2002, 24/30; 2004, 46/50).

    Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik gerade in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272/283 f.; BayObLGSt 2002, 24/31; 2004, 46/50 f.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung deshalb nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (st.Rspr. vgl. z.B. BVerfGE 93, 266/289 f; BVerfG NJW 1995, 3303 und zuletzt BVerfG , Beschluss vom 24.05.2006 - 1 BvR 49/00 u.a., jeweils m. weit. Nachw.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Das führt im Rahmen der auslegungsbedürftigen Tatbestandsmerkmale der einfachrechtlichen Vorschriften, zu denen auch § 185 StGB zu zählen ist, regelmäßig zu einer fallbezogenen Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsäußerung beeinträchtigten Rechtsguts, welches das einfache Recht schützen will (BVerfGE 85, 1/16).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik gerade in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272/283 f.; BayObLGSt 2002, 24/31; 2004, 46/50 f.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung deshalb nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (st.Rspr. vgl. z.B. BVerfGE 93, 266/289 f; BVerfG NJW 1995, 3303 und zuletzt BVerfG , Beschluss vom 24.05.2006 - 1 BvR 49/00 u.a., jeweils m. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Zwar hat das Landgericht seiner Wertung insoweit zutreffend vorangestellt, dass die in Rede stehenden Äußerungen, vom Wortlaut ausgehend, nach ihrem objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände auszulegen sind und dass für die Annahme einer Beleidigung weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen maßgeblich ist, sondern wie ein unbefangener verständiger Dritter diese verstehen musste (vgl. z.B. BGHSt 19, 235/237; BayObLGSt 2004, 46/48; BayObLG NJW 2005, 1291 und Senatsurteil vom 24.10.2006 - 3 Ss 86/2006; ferner Schönke/Schröder-Lenckner StGB 27. Aufl. § 185 Rn. 8 und Fischer StGB 55. Aufl. § 185 Rn. 8).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Zwar hat das Landgericht seiner Wertung insoweit zutreffend vorangestellt, dass die in Rede stehenden Äußerungen, vom Wortlaut ausgehend, nach ihrem objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände auszulegen sind und dass für die Annahme einer Beleidigung weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen maßgeblich ist, sondern wie ein unbefangener verständiger Dritter diese verstehen musste (vgl. z.B. BGHSt 19, 235/237; BayObLGSt 2004, 46/48; BayObLG NJW 2005, 1291 und Senatsurteil vom 24.10.2006 - 3 Ss 86/2006; ferner Schönke/Schröder-Lenckner StGB 27. Aufl. § 185 Rn. 8 und Fischer StGB 55. Aufl. § 185 Rn. 8).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
    Denn ein Angriff gegen die Menschenwürde liegt erst dann vor, wenn dieser gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist und ihm den Wert abspricht (BGH NStZ 1981, 258; BayObLGSt 2002, 24/30; 2004, 46/50).
  • BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20

    Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in

    Entscheidend ist vielmehr, wie ein unbefangener verständiger Dritter diese verstehen musste (vgl. z.B. BGHSt 19, 235/237; BayObLG, Beschluss vom 20.10.2004 - 1St RR 153/04 = NJW 2005, 1291; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.06.2008 - 3 Ss 64/08 = DAR 2008, 531 = ZfSch 2008, 531 = OLGSt StGB § 185 Nr. 30; OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 RvS 156/20 bei juris; ferner MüKo-StGB/Regge/Pegel 3. Aufl. § 185 Rn. 10; LK-StGB/Hilgendorf 12. Aufl. § 185 Rn. 19 und Fischer StGB 67. Aufl. § 185 Rn. 8 ff.).
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